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   LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22   

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https://dejure.org/2023,15229
LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22 (https://dejure.org/2023,15229)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2023 - 52 O 242/22 (https://dejure.org/2023,15229)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2023 - 52 O 242/22 (https://dejure.org/2023,15229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    CO2-Emissionen: 0 g/km

    § 3 Abs 1 UWG, § 5a Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 1 Abs 1 Pkw-EnVKV
    Lauterkeitsrecht: Unterlassungsantrag wegen einer behaupteten Irreführung durch Werbeaussagen im Rahmen des Internet-Bestellprozesses eines Tesla-Elektrofahrzeugs - CO2-Emissionen: 0 g/km

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Tesla darf nicht uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Tesla darf nicht uneingeschränkt für den Wächter-Modus werben

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Irreführende CO2-Aussagen und Datenschutzmängel: VZBV reicht Klage gegen Tesla ein

  • wbs.legal (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen Tesla - Irreführende Werbung bei Elektroautos?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22
    Letztendlich bestimmt sich die Wesentlichkeit einer Information also aus einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls heraus (BGH GRUR 2016, 1076 Ls. 2 u. Rn. 31 - LGA tested; OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 38 m.w.N. - Klimaneutrale Müllbeutel II).

    Im Einzelfall kann es geboten sein, weitere Umstände mitzuteilen, die für eine Beurteilung der Ware oder Dienstleistung von Bedeutung erscheinen (Begr. RegE BT-Drs. 16/10145, 26; BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 48 - LGA tested).

  • OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21

    Werbeaussage "klimaneutral"

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22
    Letztendlich bestimmt sich die Wesentlichkeit einer Information also aus einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls heraus (BGH GRUR 2016, 1076 Ls. 2 u. Rn. 31 - LGA tested; OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 38 m.w.N. - Klimaneutrale Müllbeutel II).

    § 5a enthält - wie auch § 5 UWG ein Irreführungsverbot, begründen aber kein Informationsgebot (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 30.6.2022 - 6 U 46/21 = GRUR 2022, 1451 Rn. 23 m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 16.12.2021 - 15 O 1469/21

    Wettbewerbsrecht: Aufklärungspflichten bei der Werbung mit "klimaneutral"

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22
    Umweltbezogene Werbeaussagen, die im Interesse der Information der Verbraucher und der Förderung des Umweltschutzes grundsätzlich zulässig sind, unterliegen strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten wegen der starken emotionalen Werbekraft und wegen des im Hinblick auf die Komplexität von Fragen des Umweltschutzes meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des Publikums über die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich (LG Oldenburg Urteil v. 16.12.2021 - 15 O 1469/21, GRUR-RS 2021, 46159 Rn. 11, LG Konstanz Urteil v. 19.11.2021 - 7 O 6/21, GRUR-RS 2021, 47877 Rn. 38 m.w.N.).

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landgerichts Oldenburg (Urteil v. 16.12.2021 - 15 O 1469/21, GRUR-RS 2021, 46159) der Auffassung ist, der Handel mit CO²-Zertifikaten sei stets offenzulegen, stützt die zitierte Rechtsprechung diese Auffassung nicht.

  • LG Konstanz, 19.11.2021 - 7 O 6/21

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "klimaneutral" ohne Angabe wie die

    Auszug aus LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22
    Umweltbezogene Werbeaussagen, die im Interesse der Information der Verbraucher und der Förderung des Umweltschutzes grundsätzlich zulässig sind, unterliegen strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten wegen der starken emotionalen Werbekraft und wegen des im Hinblick auf die Komplexität von Fragen des Umweltschutzes meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des Publikums über die naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen in diesem Bereich (LG Oldenburg Urteil v. 16.12.2021 - 15 O 1469/21, GRUR-RS 2021, 46159 Rn. 11, LG Konstanz Urteil v. 19.11.2021 - 7 O 6/21, GRUR-RS 2021, 47877 Rn. 38 m.w.N.).
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